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Tagesordnung

Die Tagesordnung zu einer Landtagssitzung wird vom Präsidenten/von der Präsidentin des Landtages erstellt und allen Abgeordneten mit der Einberufung zugesandt. Die Tagesordnung wird zur Information der Öffentlichkeit auch an einer eigenen Amtstafel im Landtagsgebäude und außerhalb desselben angeschlagen. Angelegenheiten, die in der Tagesordnung nicht verzeichnet sind, darf der Landtag nicht behandeln, es sei denn, er beschließt vorher deren Aufnahme in die Tagesordnung in geheimer Abstimmung und mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.