09.07.2020

Fragen und Antworten

von Redaktion Redazione

1 – Am Landtagsgebäude hängen manchmal Fahnen. Wieso werden die Fahnen ausgehängt und welche Fahnen sind das?

Am Landtagsgebäude hängen immer dann Fahnen, wenn eine Landtagssitzung stattfindet. Solange die Sitzung dauert, werden immer die italienische Nationalfahne, die so genannte Tricolore, die Südtiroler Fahne und die Europafahne ausgehängt. Dabei ist auch die Anordnung der Flaggen wichtig: Die Fahnen müssen so aufgehängt werden, dass der Tricolore der Ehrenplatz in der Mitte zukommt.

Die Südtiroler Fahne hängt – mit Blickrichtung auf die Fahnen – rechts von der italienischen Nationalfahne und links davon hängt die Europafahne. In dieser Anordnung hängen dieselben Fahnen auch an den vom Gesetz vorgesehenen Tagen (Nationalfeiertage, verschiedene Gedenktage, …). Auch kann der Ministerrat aus bestimmten Gründen das Aushängen der Fahnen anordnen.

2 – Warum erscheint der Plenarsaal während der Sitzungen oft so leer?

Beim Blick von der Zuschauer- bzw. Zuhörertribüne aus und auch bei Fernsehaufnahmen wirkt der Sitzungssaal des Landtages oft sehr leer. Dafür gibt es mehrere Erklärungen. Eine Erklärung ist, dass im Sitzungssaal des Südtiroler Landtages in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode, also für 2 1/2 Jahre, auch die Sitzungen des Regionalrates, der aus den Abgeordneten des Südtiroler Landtages und jenen des Trentiner Landtages besteht, stattfinden. Der Sitzungssaal ist also auf 70 Abgeordnete ausgelegt. Da sieht der Saal mit „nur“ 35 Abgeordneten des Landtages doch gleich ziemlich leer aus. Zweitens ist es so, dass auf den Abgeordneten-Bänken von den 35 Abgeordneten nur 19 Abgeordnete sitzen. Von den restlichen 16 sitzen 11 auf den gegenüberliegenden Bänken der Landesregierung und 5 ebenfalls gegenüber auf den Plätzen des Landtagspräsidiums.

Vor allem bei Fernseh- oder Fotoaufnahmen bekommt man diese Plätze nur sehr schwer ins Bild; die Zuschauer und Zuschauerinnen zuhause haben dann schnell den Eindruck, dass kaum Abgeordnete der Sitzung beiwohnen. Das sind aber nicht die einzigen Erklärungen für den oft leer bzw. spärlich besetzt erscheinenden Sitzungssaal. Daran sind auch die Abgeordneten nicht ganz unschuldig. Nicht weil sie wie vielleicht vermutet die Sitzung schwänzen, sondern weil sie im Verlauf einer Sitzung öfters den Sitzungssaal verlassen; meist um Beratungen abzuhalten, Gespräche zu führen, Leute zu treffen, … manchmal ruft aber auch einfach die Natur.

3 – Nur 3 oder 4 Plenarsitzungen im Monat? Was machen die Abgeordneten in der übrigen Zeit?

Das Plenum des Südtiroler Landtages tritt etwa 40 bis 45 Mal im Jahr zusammen, das sind im Schnitt 3 bis 4 Sitzungen im Monat (im Juli und Dezember gibt es normalerweise wegen der Behandlung des Nachtrags¬haushaltes bzw. des Haushaltsvoranschlages für das darauffolgende Jahr mehr Sitzungen). Da fragen sich viele: „Was macht denn ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete in der übrigen Zeit?“

Da ist einmal zu sagen, dass ein Abgeordneter bzw. Abgeordnete im Südtiroler Landtag gleichzeitig auch Abgeordnete/r im Regionalrat der Region Trentino-Südtirol ist und somit eine Doppelfunktion ausübt. Er bzw. sie muss somit auch an den Sitzungen des Plenums des Regionalrates teilnehmen. Zu den 3 – 4 Sitzungen des Südtiroler Landtages kommen somit im Monat, im Schnitt, noch 2 Sitzungen des Regionalrates hinzu; das macht dann schon 5 – 6 Sitzungen.

Aber damit nicht genug. Neben den Plenarsitzungen gibt es noch Sitzungen der verschiedenen Kommissionen des Landtages und Regionalrates: denn Entwürfe und Unterlagen müssen überprüft und somit Entscheidungen des Landtages bzw. Regionalrates vorbereitet werden und auch Fraktionssitzungen müssen abgehalten werden. Der Alltag der Abgeordneten besteht aber auch aus dem täglichen Stapel an Briefen, Zuschriften, Telefonaten und E-Mails. Die müssen natürlich alle bearbeitet werden. Zudem müssen Dokumente und Gesetzesentwürfe studiert werden und Anfragen und Beschlussanträge genau begutachtet werden. Dazu kommen noch viele Gespräche, die Teilnahme an Kongressen, Tagungen, öffentlichen Diskussionsveranstaltungen, Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden, und, und, und…

An Arbeit fehlt es den Abgeordneten bestimmt nicht! Erst recht nicht, wenn er bzw. sie den von den Wählern erhaltenen Auftrag mit Einsatz wahrnehmen will. Dies gilt erst recht für die Abgeordneten, die neben ihrer Tätigkeit als Abgeordnete auch noch die verantwortungsvolle Aufgabe als Mitglied der Landesregierung wahrnehmen müssen.

4 – Wie schaut es mit der Zweisprachigkeit im Südtiroler Landtag aus? Wie spricht der/die Abgeordnete?

Im Südtiroler Landtag kann jeder bzw. jede Abgeordnete sowohl im Plenum als auch in den Sitzungen der verschiedenen Kommissionen die deutsche oder italienische Sprache verwenden. Nicht verwendet werden darf die ladinische Sprache. Normalerweise spricht jeder/jede Abgeordnete in seiner/ihrer Muttersprache. Nachdem ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete nicht unbedingt zweisprachig sein muss, wird jede Wortmeldung durch ausgebildete Dolmetscher und Dolmetscherinnen simultan in die jeweils andere Landessprache übersetzt.

5 – Kann man bei einer Landtagssitzung dabei sein?

Die Landtagssitzungen sind öffentlich. Somit kann jeder bzw. jede den Sitzungen von der Zuhörertribüne aus ohne eine Voranmeldung oder sonstige Formalitäten beiwohnen. Näheres dazu erfährst Du hier

6 – Seit wann gibt es den Südtiroler Landtag? Wann fand die erste Landtagssitzung statt? Wie viele Sitzungen hat es bisher gegeben? Wie viele Gesetze hat der Landtag bisher verabschiedet?

Den Südtiroler Landtag gibt es seit dem Jahr 1948. Die ersten Regionalratswahlen fanden am 28.11.1948 und die erste Landtagssitzung fand am 20.12.1948 statt. Der Südtiroler Landtag wird also bald sein 50-jähriges Bestehen feiern.

 

In diesen fast 50 Jahren hat der Südtiroler Landtag 2041 Sitzungen (*) abgehalten und 1351 Landesgesetze (*) verabschiedet.

 

(*) Stand 1.12.2006

7 – Landtag – Landesregierung. Was ist der Unterschied?

Der Landtag ist das gesetzgebende Organ des Landes, er macht also die Landesgesetze.

 

Die Landesregierung ist das ausführende Organ des Landes, sie führt also die verschiedenen Gesetze aus, sie verwaltet. Die Landesregierung (Landeshauptmann/Landeshauptfrau und Landesräte/Landesrätinnen) wird vom Landtag gewählt. Der Landtag wählt aber nicht nur die Landesregierung, sondern kontrolliert auch deren Tätigkeit.

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