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Misstrauensantrag

Macht braucht Kontrolle! Aufgabe des Landtages und der einzelnen Abgeordneten ist es deshalb auch, die Tätigkeit der Landesregierung, aber auch jene des Landtagspräsidiums zu kontrollieren. Dies geschieht normalerweise über Anfragen oder Untersuchungskommissionen. Die stärkste Maßnahme in diesem Zusammenhang ist aber der Misstrauensantrag gegenüber der gesamten Landesregierung bzw. dem gesamten Landtagspräsidium oder gegenüber einzelnen Mitgliedern der genannten Gremien. Der Misstrauensantrag muss von wenigstens fünf Abgeordneten unterzeichnet und entsprechend begründet sein.