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Sitzungskalender

Die Einberufung des Landtages erfolgt in der Regel nach einem längerfristigen Plan, der auf Jahresbasis erstellt wird und Sitzungskalender genannt wird. Dieser Sitzungskalender ermöglicht es allen Abgeordneten und Mitgliedern der Landesregierung, ihre vielfältige anderweitige politische Tätigkeit terminlich besser zu planen. Durch die Verteilung des Sitzungskalenders an zahlreiche Stellen im Land wird auch die Öffentlichkeit schon im Voraus über die Sitzungstätigkeit des Landtages in Kenntnis gesetzt.

Sonderausschüsse

Der Landtag kann zur Prüfung bestimmter Angelegenheiten oder Gesetzentwürfe, die Sachgebiete von besonderem Interesse für das Land betreffen, Sonderausschüsse bestellen. Der Antrag auf Bestellung eines solchen Ausschusses kann von Abgeordneten oder von der Landesregierung gestellt werden.

Sprachgebrauch

Bei den Zusammenkünften des Landtages und seiner Gremien kann schriftlich wie mündlich entweder die deutsche oder die italienische Sprache gebraucht werden. Die Übersetzer/Übersetzerinnen des Landtages sorgen bei den Landtagssitzungen und bei den Sitzungen der verschiedenen Organe des Landtages für die Simultanübersetzung von der italienischen in die deutsche Sprache und umgekehrt. Auch alle Schriftstücke, die die Tätigkeit des Landtages und seiner Organe betreffen, werden zweisprachig aufbereitet.