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Eidesleistung
Bei der ersten Sitzung des Landtages zu Beginn einer Legislaturperiode legen alle gewählten Abgeordneten den Eid auf die Verfassung ab mit den Worten: „Ich schwöre, der Verfassung treu zu sein“. Die Eidesleistung ist Voraussetzung für die Ausübung der Abgeordnetenfunktion.
Einberufung
Die Einberufung des Landtages erfolgt durch den Präsidenten/die Präsidentin in Form eines eingeschriebenen Briefes, der den Abgeordneten mindestens fünf Arbeitstage vor dem Tag zugeschickt wird, auf den die Sitzung anberaumt wurde. Der Einberufung werden alle erforderlichen Unterlagen beigelegt.
Einfache Mehrheit
Alle Beschlüsse des Südtiroler Landtages, für welche nicht eine besondere Mehrheit (absolute oder andere qualifizierte Mehrheit) vorgeschrieben ist, werden mit der einfachen oder sogenannten relativen Mehrheit gefasst, das heißt, jeder Beschluss des Landtages ist gültig, wenn die Anzahl der befürwortenden Stimmen (JA-Stimmen) die Anzahl der ablehnenden Stimmen (NEIN-Stimmen) übersteigt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag somit als abgelehnt.
Erste Sitzung des Landtages
Nach den Wahlen tritt der Landtag zum ersten Mal innerhalb von zwanzig Tagen nach Verkündung der Gewählten zusammen. Die Einberufung der ersten Sitzung erfolgt durch den amtierenden Landeshauptmann/die amtierende Landeshauptfrau und die Sitzung wird, bis nach erfolgter Wahl des Landtagspräsidenten/der Landtagspräsidentin, durch den an Jahren ältesten Abgeordneten/die an Jahren älteste Abgeordnete geleitet.