Die Corona-Pandemie ist seit Jahren vorbei – die politische Aufarbeitung beschäftigt den Südtiroler Landtag aber weiterhin. So arbeitet etwa seit fast einem Jahr der Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Jahre 2020–2023 und Feststellung der Verantwortlichkeiten, andererseits werden auch immer wieder Beschlussanträge zum Thema im Plenum des Landtages behandelt. So wie Anfang Juli als die Abgeordneten über einen Beschlussantrag von Renate Holzeisen (Vita) diskutierten: Sie forderte, Bußgelder wegen des Nichttragens der Maske im Freien auszusetzen, aufzuheben und bereits bezahlte Beträge zurückzuerstatten.
Holzeisen begründete ihren Antrag damit, dass die Maskenpflicht im Freien aus heutiger Sicht weder sinnvoll noch verhältnismäßig gewesen sei. Außerdem vertrat sie die Ansicht, dass das Generalsekretariat des Landes gar nicht zuständig gewesen sei, diese Strafen zu verhängen. Deshalb seien die Bescheide ihrer Meinung nach rechtswidrig.
Die Stellungnahmen der Landtagsabgeordneten
Unterstützung erhielt sie in der Debatte im Plenum des Landtages von mehreren Kollegen, darunter Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Knoll erinnerte daran, dass seine Fraktion schon früher einen ähnlichen Antrag eingebracht hatte. Rückblickend habe es bei der Umsetzung der Corona-Regeln überzogene Maßnahmen gegeben. Wichtig sei jetzt eine ehrliche Fehlerkultur.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) sprach sich ebenfalls für eine Rückzahlung der Strafen aus. Er kritisierte das Verhalten der damaligen politischen Führung und meinte, nun sei der richtige Zeitpunkt gekommen, Verantwortung zu übernehmen.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) verwies auf rechtliche Fragen. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid könne nicht einfach aufgehoben werden. Er könne den Antrag aber unterstützen, wenn die Landesregierung dafür einen rechtlich sauberen Weg schaffe.
Franz Ploner (Team K) sah das ähnlich. Auch er sprach mögliche rechtliche Hürden an, meinte aber, eine Lösung gemeinsam mit dem Staat könnte ein wichtiges Zeichen für die Aufarbeitung der Pandemie sein.
Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) erklärte, sie habe der Maskenpflicht schon damals kritisch gegenübergestanden. Die Aussetzung der Bußgelder könne ihrer Ansicht nach dazu beitragen, die während der Pandemie entstandenen Spannungen in der Gesellschaft abzubauen.
Andreas Colli (Wir Bürger – Noi Cittadini – Nëus Zitadins) verwies darauf, dass auch er bereits vor einigen Jahren einen ähnlichen Antrag eingebracht hatte. Er sprach von Fehlentscheidungen während der Pandemie und sagte, eine Rücknahme der Strafen könnte helfen, verloren gegangenes Vertrauen in die Politik wiederherzustellen.
Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit) bedankte sich bei Holzeisen für ihre Beharrlichkeit. Gerade durch die Arbeit des Corona-Untersuchungsausschusses sei deutlich geworden, dass nicht alle Entscheidungen richtig gewesen seien. Fehler einzugestehen sei deshalb ein wichtiges Signal.
Brigitte Foppa (Grüne Fraktion) kündigte an, ihre Fraktion werde dem Antrag zum Teil zustimmen. Als Vorsitzende des Corona-Untersuchungsausschusses betonte sie jedoch, dass es ihr nicht darum gehe, im Nachhinein Schuldige zu suchen. Vielmehr müsse man verstehen, was passiert sei, und Schritte setzen, die zur Versöhnung in der Gesellschaft beitragen.
Der Standpunkt der Landesregierung und die Abstimmung
Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte in seiner Replik, dass er und Gesundheitslandesrat Hubert Messner mit dem Wissen von heute manche Entscheidungen – etwa die Maskenpflicht im Freien – anders treffen würden. Gleichzeitig betonte er, dass diese Pflicht auf staatlichen Vorgaben beruhte und Südtirol lediglich für die Abwicklung der Strafen zuständig gewesen sei. Es sei auch nicht möglich, dass jemand beschließe, eine Vorschrift nicht einzuhalten, weil er sie für falsch hält und weil sie vielleicht in Zukunft abgeschafft wird. Aus Sicht der Landesregierung gebe es deshalb keine Grundlage, rechtskräftige Bußgelder nachträglich aufzuheben.
In ihrer abschließenden Stellungnahme widersprach die Einbringerin des Antrags, Renate Holzeisen, dieser Darstellung deutlich und blieb bei ihrer Auffassung, dass das Land seine Zuständigkeiten überschritten habe.
Anschließend wurde der Antrag getrennt abgestimmt – sowohl die Prämissen als auch die einzelnen Beschlusspunkte erhielten keine Mehrheit. Besonders knapp fiel das Ergebnis bei den beiden Hauptpunkten aus (Aussetzung bzw. Annullierung der Bußgelder): Sie endeten jeweils mit 17 Ja- und 17 Nein-Stimmen. Allerdings gilt ein Vorschlag auch bei Stimmengleichheit abgelehnt, da es keine klare Mehrheit dafür gibt
* Ein Beschlussantrag ist ein Dokument, das der Landesregierung oder dem Präsidium des Landtages bestimmte Aufgaben überträgt.