Ein Gesetz, mit dem von Kultur und Jagd über Brandverhütung und Energie bis hin zu öffentlichen Bauaufträgen und Wohnbau verschiedenstes geregelt werden soll – alles auf einmal? Ja, das gibt es immer wieder. Erst in seiner Juni-Juli-Sitzungswoche 2026 hat der Südtiroler Landtag eines verabschiedet: Mit 19 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und elf Enthaltungen wurde der Sammelgesetzentwurf Nr. 71/26 angenommen, den die Landesregierung vorgelegt hat und dessen sollständiger Titel „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Kultur, öffentliche Veranstaltungen, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Brandverhütung und Bevölkerungsschutz, Gewässernutzung, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Raumordnung, Energie, Veterinärwesen, Vermögen, Finanzen, öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen, Alpinistik, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Enteignungen, Bergbau, Garantin/Garant für Bürgeranliegen, Wohnbauförderung, Fürsorge und Wohlfahrt, Gesundheitswesen und Hygiene, Transportwesen“lautet.
Doch was ist eigentlich ein Sammelgesetz? Und warum sorgte ein Thema jüngst besonders für Diskussionen?
Was ist ein Sammel- oder Omnibusgesetz?
Ein Sammelgesetz – auch Omnibusgesetz genannt – ist ein Gesetz, das gleichzeitig Änderungen an vielen verschiedenen bestehenden Gesetzen enthält. Statt für jede kleine Anpassung ein eigenes Gesetzgebungsverfahren zu starten, werden also mehrere Änderungen in einem einzigen Gesetz zusammengefasst.
Das spart Zeit und Verwaltungsaufwand. Oft geht es dabei um technische Anpassungen, neue Zuständigkeiten oder kleinere Verbesserungen.
Kritikerinnen und Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass Sammelgesetze schnell sehr umfangreich werden können und dadurch schwieriger zu überblicken sind. Außerdem besteht die Gefahr, dass besonders wichtige oder kontroverse Themen weniger Aufmerksamkeit bekommen.
Auch im Südtiroler Landtag werden von der Opposition „Omnibusse“ immer wieder beanstandet. Auch beim Sammelgesetzentwurf Nr. 71/26 wurden diverse Neuregelungen kritisch hinterfragt und infrage gestellt. Am stärksten diskutiert wurde ein Passus aus dem Gesundheitsbereich, der erst kurzfristig in den Gesetzentwurf integriert worden war.
Warum wurde über assistierten Suizid diskutiert?
Es ging darin um das Thema medizinisch assistierter Suizid: Es sollten die Abläufe und Regeln dafür festgelegt werden, um für das Gesundheitspersonal Rechtssicherheit zu schaffen. Das Recht selbst besteht laut dem Verfassungsgerichtshofs unter klar definierten Voraussetzungen bereits, ebenso wie dieser auch die Nichtstrafbarkeit der Beihilfe zum medikamentös assistierten Suizid festgestellt hat. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe erhalten, die notwendigen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen zu regeln. Weil der Staat das bis dato aber nicht getan hat, haben einige Regionen inzwischen eigene Gesetze verabschiedet, dasselbe solle nun für Südtirol geschehen.
Das Thema löste jedoch eine umfassende politische und gesellschaftliche Debatte aus – die weit über den Landtag hinausreichte. Deshalb hatten Gesundheitslandesrat Hubert Messner und die Mehrheitskoalition im Landtag bereits im Vorfeld angekündigt, den Artikel zurückzuziehen, und bis Herbst einen eigenen Gesetzentwurf auszuarbeiten.
In der Diskussion im Plenum vertraten dann mehrere Abgeordnete – Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), Franz Ploner und Paul Köllensperger (beide Team K), Franz Locher und Harald Stauder (beide SVP), Renate Holzeisen (Vita) und Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) sowie auch Landeshauptmann Arno Kompatscher – die Meinung, dass eine dermaßen wichtige ethische Frage nicht Teil eines Sammelgesetzes sein sollte. Sie forderten stattdessen ein eigenes Gesetz, damit genügend Zeit für Diskussionen und eine gründliche Behandlung bleibt. Andreas Colli (Wir Bürger – Noi cittadini – Nëus Zitadins) hatte betonte, dass Landesrat Messner nach Rechtssicherheit für seine Mitarbeiter gestrebt habe, die Zeit für die Regelung aber offenbar noch nicht reif sei; Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) indes hat das einsame Sterben während der Coronapandemie kritisiert.
Andere Abgeordnete – Zeno Oberkofler und Brigitte Foppa (beide Grüne Fraktion) und Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) – plädierten dafür, dass der Artikel zum medizinisch assistierten Suizid im Gesetz bleiben sollte, weil eine schnelle gesetzliche Regelung für die Mitarbeitenden des Sanitätsbetriebes ebenso wie für betroffene Patientinnen und Patienten äußerst wichtig wäre.
Der Landtag stimmte schließlich mehrheitlich für die Streichung der entsprechenden Bestimmungen. Das entsprechend geänderte Sammelgesetz wurde anschließend genehmigt.