Wie läuft eine Landtagssitzung ab?

von Redaktion Redazione

Der Landtag trifft sich einmal im Monat zu einer Sitzung. Hier erfährst du, wie sie abläuft.

NOVA erklärt den Landtag

Die Landtagssitzung findet immer einmal im Monat statt, in der Regel von Dienstag bis Freitag. Die Arbeit der Abgeordneten beschränkt sich jedoch nicht nur auf diese eine Sitzungswoche im Monat. Sie arbeiten an vielfältigen Aufgaben. Dazu zählt etwa die Mitarbeit im Regionalrat, der ebenfalls einmal im Monat stattfindet, sowie die Arbeit in den Gesetzgebungskommissionen, in den Fraktionen und mit den Bürger/innen.

Die Sitzungen im Plenarsaal des Landtagsgebäudes am Silvius-Magnago-Platz in Bozen finden meistens von 10 Uhr bis 13 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18 Uhr statt. Eine Woche vor der Landtagssitzung treffen sich alle Vorsitzenden der politischen Fraktionen und entscheiden, welche Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Sitzung des Landtags ist öffentlich und jede/r Südtiroler/in darf sie von der Zuschauertribüne aus verfolgen. (Zurzeit bleibt die Zuschauertribüne aufgrund der Sicherheitsbestimmungen geschlossen.) Zudem kann die Sitzung live über den offiziellen Youtube-Kanal des Landtags verfolgt werden.

Aktuelle Fragestunde

In den ersten zwei Stunden jeder Landtagssitzung steht die Landesregierung der Opposition Rede und Antwort. Die Landtagsabgeordneten der Opposition stellen Fragen zu aktuellen Themen, die von den Landesrät/innen beantwortet werden müssen. Der oder die Abgeordnete kann dann eine Stellungnahme zur Antwort auf seine oder ihre Frage abgeben und eventuell einmal eine Rückfrage dazu stellen.

Angelegenheiten des Landtags 

Im Anschluss an die Aktuelle Fragestunde werden institutionelle Belange besprochen. Hier geht es vor allem um organisatorische Entscheidungen.

Politische Akte 

Nun folgen die Anliegen, die zur Änderung von bestehenden Gesetzen oder zur Einführung neuer Gesetze führen können. Die Landesregierung muss diese Anliegen genau prüfen und zum Beispiel verschiedene Landesabteilungen zurate ziehen, die die Anliegen der Landtagsabgeordneten auf ihre Umsetzbarkeit prüfen. Solche Anliegen werden in Form von verschiedenen politischen Akten vorgebracht, etwa als Beschlussantrag oder Gesetzesvorschlag. Diese beiden Begriffe wollen wir nun erklären:

Beschlussanträge

Die meisten Anliegen der Landtagsabgeordneten werden als Beschlussanträge vorgebracht. Damit wollen sie die Landesregierung dazu auffordern, in einer bestimmten Angelegenheit eine bestimmte Entscheidung zu treffen. So versucht vor allem die Opposition, Einfluss zu nehmen auf die Entscheidungen der Landesregierung.  

Gesetzesvorschlag 

Südtirol ist eine autonome Provinz. Das bedeutet, dass wir in bestimmten Bereichen eigene Gesetze erlassen dürfen. Das Parlament in Rom beschließt Gesetze für den Staat Italien. Der Landtag beschließt Gesetze für die Provinz Südtirol – er ist sozusagen das Südtiroler Parlament.

Alle Abgeordneten und Landesrät/innen können einen Gesetzesentwurf zu Angelegenheiten vorlegen, die in die Zuständigkeit der Provinz fallen. Es gibt im Landtag vier Gesetzgebungskommissionen, die einen vorgebrachten Gesetzesentwurf prüfen und für die Genehmigung durch den Landtag vorbereiten. Die Genehmigung erfolgt durch eine Abstimmung über jeden einzelnen Artikel. Die Landtagsabgeordneten können den Artikeln zustimmen, sie ablehnen oder Änderungen vorschlagen. Wenn ein Gesetzesentwurf von der Mehrheit der Landtagsabgeordneten angenommen wird, wird er zu einem Gesetz, das nach der Unterzeichnung durch den Landeshauptmann, im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol veröffentlicht wird.  

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