Die unsoziale Welt der sozialen Netzwerke

von Redaktion Redazione

Meinungsfreiheit gilt immer und überall. Auch im Internet. Aber darf man wirklich alles sagen?

Wir alle dürfen immer und überall unsere Meinung sagen. Dieses Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist in der italienischen Verfassung verankert und es gilt auch für das Internet. Aber darf man im Internet wirklich alles sagen?

Verändert das Internet die Meinungsfreiheit?

In sozialen Netzwerken oder Online-Foren haben wir alle die Möglichkeit, frei zu äußern, was wir denken und mit anderen über viele verschiedene Themen zu diskutieren. Meistens fällt es uns im Internet sogar leichter, unsere Meinung zu sagen, weil wir dabei niemandem in die Augen sehen müssen und auch nicht immer eine direkte Rückmeldung zu unseren Aussagen erhalten, bzw. geben müssen.

Dies ist einerseits gut, da es uns hilft, unser Recht auf Meinungsfreiheit mutiger zu nutzen. Anderseits vergessen wir darüber aber auch schon mal unsere gute Erziehung. Denn hinter einem Bildschirm beleidigt es sich leichter und schneller, als wenn man jemandem dabei in die Augen sieht.

„Shit Storms“, „Hasspostings“ und „Cyber-Mobbing“ haben leider Einzug gehalten in unseren Alltag. Immer wieder liest man beleidigende Kommentare oder sogar Drohungen unter Posts oder Artikeln. Dass dabei nicht nur die Gefühle von Menschen verletzt werden, sondern auch die Meinungsfreiheit überstrapaziert wird und teilweise sogar Straftaten begangen werden, ist den meisten Usern allerdings gar nicht bewusst.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit

Wo hört Meinungsfreiheit auf? Im Artikel 21 der italienischen Verfassung steht: „Jedermann hat das Recht, die eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung frei zu äußern. […]“ Im italienischen Strafgesetzbuch steht aber auch, dass etwa eine Beleidigung mit bis zu 6 Monaten Gefängnisstrafe geahndet wird, eine üble Nachrede und die Äußerung einer Drohung sogar mit bis zu einem Jahr.

Unsere Gesellschaft funktioniert, weil wir sie auf Grundrechten, wie die Meinungsfreiheit aufgebaut haben. Und jedes dieser Grundrechte gilt so lange, bis es ein anderes Grundrecht verletzt. Etwa das Grundrecht auf Würde der Person, auf persönliche Freiheit oder auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

Wer andere in einem sozialen Netzwerk oder einem Online-Forum beleidigt, schlecht macht oder gar bedroht, überschreitet die Grenzen der Meinungsfreiheit, weil er ihre persönlichen Grundrechte verletzt. Hier hört Meinungsfreiheit auf.

Maßnahmen zum Schutz von Meinungsfreiheit und der Würde aller User

In Südtirol erhalten einige Onlineportale finanzielle Unterstützung vom Land. Das Landesgesetz vom 18. März 2002, Nr. 6 verpflichtet sie dazu, Nutzungsbedingungen für die User zu veröffentlichen, die die Verhaltensweisen auf der Plattform regeln. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass ihre User persönliche, nicht übertragbare und passwortgeschützte Benutzerkonten erstellen. Das soll dazu beitragen, dass Diskussionen respektvoll und konstruktiv geführt werden.

Leider hat sich gezeigt, dass diese Regelungen nicht ausreichen, um ein rücksichtsvolles Miteinander in Südtirols Onlineforen zu sichern. Daher hat der Landtag nun beschlossen, dass das Landesgesetz vom 18. März 2002, Nr. 6 weiter abgeändert werden soll:

Onlineportale, die eine öffentliche Förderung erhalten, sollen garantieren, dass sich ihre User mit echtem Namen auf der Plattform registrieren. Auch müssen die Betreiber dieser Portale alle Kommentare sorgfältig kontrollieren und Diskussionen moderieren. Zudem will der Landtag in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für das Kommunikationswesen eine „Musternetiquette“ für die Verhaltensregeln im Netz ausarbeiten, die die Onlineportale übernehmen müssen.

Hier findest du Hilfe, wenn du selbst online beschimpft, beleidigt oder gemobbt wirst

Postpolizei, Bozen

Telefon: 0471 531413

E-Mail: poltel.bz@poliziadistato.it

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Quellenverzeichnis