16.04.2024

Ärztlich assistierter Suizid

von Redaktion Redazione

Ist ärztlich assistierter Suizid erlaubt und kann es eine Lösung der Probleme der Personen sein? Oder ist es nur eine Beseitigung der „Problematik“ im Allgemeinen?

In den letzten Jahren kam das Thema des ärztlich assistierten Suizids immer wieder auf und wurde sehr kritisch gesehen. Zudem es auch in benachbarten Ländern wie in der Schweiz genehmigt und durchgeführt wird.

Es gibt mehrere Seiten dieser Thematik. Einmal die Seite, die es befürwortet und es damit begründet, dass die Personen, die es betrifft, alt genug sind, es selbst zu entscheiden und die diese Methode als Erlös sehen.
Sowie einmal die Seite, die dagegen stimmt. Diese äußert sich so dazu, dass es um ein Leben geht, dass wertvoll ist und das man so lange wie möglich erhalten sollte. Egal welche Mittel eingesetzt werden. Denn ihrer Ansicht nach findet man immer einen Ausweg aus dieser schmerzvollen Situation. Die Befürworter dieser Seite glauben zudem daran, dass man den betroffenen Personen noch helfen kann und der assistierte Suizid kein gerechter Ausweg aus ihrem Leiden ist.

Kann nur ein Arzt das Leben der Patienten medizinisch beenden oder kann es ein Patient auch in gewisser Weise selbst in die Hand nehmen?

Ein Patient kann es auch in einer gewissen Art und Weise selbst in die Hand nehmen. Indem er die ihm zugewiesenen lebensnotwendigen Medikamente selbständig nicht mehr einnimmt. Hierbei kann sich das Sterben aber in die Länge ziehen und man weiß auch nicht genau, wann der Tod der Person eintreffen wird. Denn jeder Patient reagiert unterschiedlich auf eine Absetzung der Medikamente. So kann nur wenig vorhergesehen werden und der Prozess kann sehr schmerzhaft verlaufen. Muss er aber nicht.

Was sagen Angehörige dazu?

Wie in der Schule besprochen gibt es einige verschiedene Seiten, die entweder dafür oder dagegen sprechen, aber in einem Punkt war sich die Klasse einig. Dies ist der Punkt, dass es für die Angehörigen ein sehr emotionelles Thema ist und sein wird. Denn es geht immer darum, ob man eine Person erlöst, aber dadurch auch verliert. Oder darum, dass man alles gibt, um die Person so lange wie möglich am Leben zu erhalten, auch wenn diese Vorgehensweise in einem schmerzhaften Prozess enden kann.

Nicht alle können mit so einer Entscheidung umgehen. Für viele bedeutet die Entscheidung eine Person den Ärzten zu überlassen und die Person dadurch gehen zu lassen, ein bedrückendes Gefühl. Denn dadurch empfinden die Angehörigen oft das Gefühl, nicht alles für die angehörige Person versucht zu haben. Auch wenn es die Betroffenen selbst so wollten.

Einerseits liegt die Entscheidung eines ärztlich assistierten Suizides nicht in Betracht ziehen zu können vielen auf der Seele, da sie die angehörige Person leiden sehen und ihr nicht helfen können. Wobei sie der betroffenen Person ihren Erlös wünschen würden.

Gibt es noch einen anderen Ausweg aus dem Leid?

Diesen gibt es. Die Palliativmedizin verhalf schon vielen Menschen zu einer letzten schönen Zeit. Diese Art, einen Menschen zu behandeln ist dafür da, den Menschen das Sterben angenehmer zu machen und ihre letzten Stunden, Tage, Wochen oder sogar Jahre so schön wie möglich zu gestalten und in die Länge zu ziehen. Aber hierbei liegt der Fokus nicht darauf, das Leben der Patienten in die Länge zu ziehen, sondern es wieder lebenswert zu machen.

Denn oftmals ist es so, dass die betroffenen Personen wegen Medikamenten oder wegen Schmerzen nicht mehr aus dem Bett kommen. Mit dieser Situation geht die Palliativmedizin anders um als andere medizinische Bereiche. Sie ist dafür zuständig, dass sich die betroffenen Menschen wieder etwas lebendiger und schmerzfreier fühlen. Auch wenn dies bedeuten kann, dass die Patienten weniger lange leben werden. Aber in vielen Fällen leben sie sogar länger als erwartet. Dies ist ein großes Erfolgserlebnis der Palliativmedizin, den die Personen leben dadurch oftmals nicht nur länger, sondern auch glücklicher und genau das ist ihr Ziel.

Wie sieht der Südtiroler Landtag dieses umstrittene Thema und wie will er dieses Thema handhaben?

Der Landtag hat dieses Thema am 17.05.2023 besprochen und ist zu dem unten angeführten Beschluss gekommen.

Beschlussantrag Nr. 711/23-XVI

Dieser Artikel wurde von unserer Pratikantin Tanja Herbst geschrieben.