Der Regionalrat vom 27. Mai 2026
Die jüngste Plenarsitzung markiert eine entscheidende Zäsur für die laufende XVII. Legislaturperiode. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Autonomiestatuts stand der turnusgemäße Wechsel an der Spitze des Regionalparlaments an.
In einem reibungslosen Wahlgang wurde der Südtiroler Abgeordnete Josef Noggler (SVP) im ersten Anlauf zum neuen Präsidenten des Regionalrates gewählt. Er übernahm das Amt von seinem Trentiner Vorgänger Roberto Paccher (Lega). Mit diesem demokratischen Akt verlagert sich für die verbleibenden zweieinhalb Jahre der Amtszeit nicht nur die politische Führung, sondern auch der physische Tagungsort des Plenums nach Bozen.
Die gesetzlich verankerte Rotation im Präsidium garantiert die absolute Gleichberechtigung (Parität) zwischen den Sprachgruppen und den beiden Provinzen. Sie verhindert die institutionelle Dominanz eines Landesteils und sichert den permanenten Dialog auf Augenhöhe.
Was ist der Regionalrat?
Als gesetzgebendes Organ der Region Trentino-Südtirol besitzt das Gremium eine einzigartige Struktur: Es verfügt über keine separat gewählten Mitglieder. Das Parlament setzt sich organisch aus den jeweils 35 Abgeordneten des Südtiroler Landtags und den 35 Abgeordneten des Trentiner Landtags zusammen. Diese 70 Mandatare bilden in ihrer Gesamtheit das verfassungsrechtliche Dach der Region und sichern die direkte Verflechtung der beiden Landesteile.
Historischer Hintergrund
Die Existenz der Region wurzelt im Ersten Autonomiestatut von 1948, das primär dem völkerrechtlichen Schutz der deutschen Minderheit diente. Da das Trentino in dieser ursprünglichen Struktur die absolute Mehrheit stellte, kam es zu tiefen politischen Spannungen.
Das Zweite Autonomiestatut von 1972 löste diesen Knoten, indem es fast alle substanziellen Gesetzgebungs- und Finanzbefugnisse direkt an die beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient übertrug. Der Regionalrat blieb als wichtiges koordinierendes Element bestehen.
Aufgaben und Kompetenzen
Auch nach der Kompetenzverlagerung von 1972 erfüllt der Regionalrat unverzichtbare Aufgaben. Er zeichnet verantwortlich für die Gesetzgebung in zentralen, verbindenden Materien. Hierzu zählen die Ordnung der Gemeinden, das Fürsorgewesen, die regionale Zusatzvorsorge sowie die strukturelle Organisation der Gerichtsbüros und des Friedensrichterwesens.