Im Südtiroler Landtag gibt es derzeit bei 35 Abgeordneten 14 Fraktionen – so viele wie nie zuvor. Ein gutes Viertel der Abgeordneten (genaugenommen neun) sind in 1-Personen-Fraktionen organisiert. Vier davon haben sich erst im Laufe der Legislatur gebildet. Das heißt, dass zwei 2-Personen-Fraktionen sich in kleinere Einheiten aufgesplittet haben. Dabei sind dann auch zwei neue Fraktionen mit neuen Namen entstanden.
Warum gibt es immer mehr Fraktionen?
Über den Grund für diese Zersplitterung gibt es unterschiedliche Theorien. Für manchen ist es Ausdruck des allgemeinen Trends zur Individualisierung und zur Zergliederung der Gesellschaft, der sogenannten Fragmentierung. Für andere wiederum zeigt es eine thematische Spezialisierung, die in anderen Fraktionen oder Parteien keinen Platz findet, und für wieder andere ist es ein Zeichen für Politikverdrossenheit und Ausdruck von Unzufriedenheit mit Parteipolitik.
Viele Fraktionen in parlamentarischen Vertretungen haben Vor- und Nachteile, die auch mit dem politischen System und den spezifischen Umständen einer Volksvertretung zusammenhängen. Es heißt, dass durch ein Mehr an Fraktionen die Meinungsvielfalt wächst und die Debatten facettenreicher werden. Außerdem kann sich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen erhöhen. Zugleich wird aber die Entscheidungsfindung erschwert und die parlamentarische Arbeit insgesamt komplexer und unübersichtlicher.
Maßnahmen gegen 1-Personen-Fraktionen?
Die Vielzahl an 1-Personen-Fraktionen im Südtiroler Landtag hat zu Diskussionen geführt. Es war u.a. die Rede davon, dass eine Wahlhürde eingeführt werden könnte. Ein anderer Vorschlag war, die Geschäftsordnung des Landtags – das interne Regelwerk – abzuändern und vorzuschreiben, dass jede Fraktion eine Mindestanzahl an Mitgliedern haben muss.
Denn während es im Südtiroler Landtag möglich ist, dass ein einzelner Abgeordneter oder eine einzelne Abgeordnete allein eine Fraktion bildet, ist das in anderen Volksvertretungen nicht der Fall. Im Regionalrat Trentino-Südtirol zum Beispiel muss eine Fraktion mindestens aus zwei Abgeordneten bestehen.
Was ist eine Fraktion?
Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten, die in der Regel aus derselben Partei kommen oder ähnliche politische Ansichten und Ziele haben. Je größer eine Fraktion, desto mehr Einfluss wird ihr zugesprochen. Größere Fraktionen gelten als stärker – sie können ihre Interessen und Ziele also besser durch- und umsetzen.
Alle in den Landtag gewählten Politikerinnen und Politiker müssen innerhalb von fünf Tagen nach der ersten Landtagssitzung mitteilen, zu welcher Landtagsfraktion sie gehören wollen. Wer sich nicht rechtzeitig einer Fraktion anschließt, gehört automatisch zur sogenannten „gemischten Fraktion“ (eine solche gibt es zur Zeit nicht). Jede Fraktion hat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die/der von den Fraktionskollegen bestimmt wird.
Die Fraktionen bekommen vom Landtag Räume (Büros), Arbeitsmittel (Computer, Papier …) und Geld, um ihre Arbeit zu organisieren. Wie viel Geld es gibt, hängt von der Größe der Fraktion ab.
Der Fraktionsvorsitzende bzw. die Fraktionsvorsitzende muss genau angeben, wofür das Geld verwendet wird. Das wird jedes Jahr kontrolliert.