Wie jede Volksvertretung hat auch der Südtiroler Landtag einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Diese Person steht an der Spitze des Hohen Hauses – eine Art „Chef“ oder „Chefin“ des Landtages.
Neuwahl nach der Hälfte der Legislatur
Die 35 Landtagsabgeordneten wählen den Präsidenten oder die Präsidentin aus ihrer Mitte. Seit Mitte Mai 2026 ist Angelo Gennaccaro der Präsident des Südtiroler Landtages. In der ersten Hälfte der XVII. Legislatur war Arnold Schuler Landtagspräsident.
Für die erste Hälfte der Legislaturperiode wird der Präsident/die Präsidentin nämlich unter den Abgeordneten der deutschen Sprachgruppe, für die zweite Hälfte unter jenen der italienischen Sprachgruppe gewählt. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten der deutschen bzw. italienischen Sprachgruppe einverstanden ist, kann aber für den jeweiligen Zeitraum auch eine Person der ladinischen Sprachgruppe zum Präsidenten/zur Präsidentin gewählt werden. Dies war bisher noch nie der Fall.
Die Aufgaben des Präsidenten/der Präsidentin
Die wichtigste Aufgabe des Präsidenten oder der Präsidentin ist das Leiten der Plenarsitzungen. Zu diesen treffen sich die Abgeordneten im Schnitt eine Woche pro Monat, außer im Juli und November – dann sind es traditionell zwei Sitzungswochen.
Wenn die Abgeordneten also über neue Gesetze diskutieren oder andere Vorschläge abstimmen, sorgt der Präsident/die Präsidentin dafür, dass alles geordnet und fair abläuft. Er/sie achtet darauf, dass alle, die möchten, zu Wort kommt, niemand dazwischenruft und auch alle anderen Regeln eingehalten werden. Er/sie erklärt Abläufe und Vorschläge, erteilt das Wort, gibt Abstimmungsergebnisse bekannt, und eröffnet und schließt die Sitzung. Der Präsident/die Präsidentin sorgt mit Landtagsverwaltung, der er/sie vorsteht, insgesamt für die richtige Abwicklung der Arbeiten.
Außerdem vertritt der Präsident die Präsidentin den Landtag nach außen. Das heißt: Wenn es Treffen mit Politikerinnen oder Politikern, Delegationen anderer Parlamente oder offiziellen Stellen gibt, ist er oder sie das Gesicht des Landtages. Auch bei Feiern, Gedenktagen oder wichtigen Anlässen ist er/sie oft dabei.
Eine weitere Aufgabe ist es, gemeinsam mit den Vorsitzenden der Fraktionen den Zeitplan für die Sitzungen festzulegen – was wann besprochen wird, und wie viel Zeit dafür ist.
Unterstützung durch den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentinnen
Wenn der Präsident/die Präsidentin seine Aufgaben einmal nicht wahrnehmen kann, dann übernimmt ein Vizepräsident/eine Vizepräsidentin für ihn bzw. sie. Es kann maximal zwei Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen geben; diese müssen den zwei Sprachgruppen angehören, denen der Präsident/die Präsidentin nicht angehört.
Aufgabe des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin ist vor allem, den Präsidenten/die Präsidentin bei der Leitung der Landtagssitzungen (der Arbeiten im Plenum) zu unterstützen.
Das Landtagspräsidium
Sowohl Präsident/Präsidentin als auch Vizepräsident/Vizepräsidentin sind Mitglieder des Landtagspräsidiums. Das ist eine Art Leitungsgruppe des Hohen Hauses, die sich besonders um Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Landtages kümmert. Zu ihr gehören neben dem Präsidenten/der Präsidentin und den maximal zwei Vizepräsidenten:innen auch drei Präsidialsekretär:innen. Mindestens einer/eine von ihnen muss von der Opposition sein. Mitglieder der Landesregierung dürfen dem Präsidium nicht angehören.