Angenommen, du würdest in einer Nachrichtenmeldung vorkommen, zum Beispiel weil eines deiner Elternteile eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens ist und über euren Familienurlaub berichtet wird oder weil du in einen Verkehrsunfall verwickelt bist. Wenn du minderjährig bist, dann dürfen in dem Zeitungsartikel oder Fernsehbeitrag weder dein Name, dein Alter und andere Angaben, die eine Identifizierung ermöglichen, erscheinen – und ebenso wenig ein Foto von dir.
Das Thema der Wahrung der Privatsphäre Minderjähriger in den Medien stand im Mittelpunkt eines Weiterbildungskurses für Journalistinnen und Journalisten, der kürzlich in Bozen stattgefunden hat. Organisiert wurde er vom Landesbeirat für das Kommunikationswesen* gemeinsam mit der Journalistenkammer Trentino-Südtirol und mit Unterstützung des Büros der Kinder- und Jugendanwältin sowie der Postpolizei.
Ziel der Veranstaltung war es, die berufsethischen Grundsätze (das sind jene, die sich auf einen Verhaltenskodex des Respekts und der Korrektheit beziehen) zu erläutern, die Journalistinnen und Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs beachten müssen. Zudem wurden das Verhältnis, die Rolle und die Aufgaben des Kommunikationsbeirats und der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie die Maßnahmen der Postpolizei zur Prävention und Bekämpfung von Straftaten im Internet zum Nachteil Minderjähriger näher beleuchtet.
Die Meinung der Fachleute
Über diese Themen referierten Expertinnen und Experten.
Michele Partipilo, Journalist und ehemaliger Chefredakteur der „Gazzetta del Mezzogiorno“, führte aus, dass Minderjährige in der italienischen Rechtsordnung besonderen Schutz genießen, um ihre psychische und physische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. „In vielen Fällen dürfen auch mit dem Einverständnis der Eltern keine identifizierenden Daten Minderjähriger veröffentlichen“, erklärte Partipilo und verwies darauf, dass die geltenden Regeln in berufsethischen Dokumenten enthalten seien – von der Charta von Treviso bis zum journalistischen Berufskodex.
Judith Gögele, Präsidentin des Landesbeirates für das Kommunikationswesen, führte die Aufgaben und die Rolle des Beirats als territoriale Garantieinstanz zum Schutz Minderjähriger in den Medien aus: Er beobachtet kontinuierlich die Sendungen der TV-Stationen und fördert Maßnahmen zur Medienkompetenz, „darunter das Projekt Smartphoneführerschein sowie Sensibilisierungskampagnen gegen Hass im Internet“, so Gögele.
Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller bekräftigte ihre institutionelle Rolle bei der Förderung, Wahrung und dem Schutz der Rechte Minderjähriger und sprach über „bewährte Praktiken für eine Berichterstattung unter Wahrung der Privatsphäre“. Dabei stellte sie klar, dass bei Pressemeldungen über Minderjährige „eine verantwortungsvolle Berichterstattung unerlässlich ist: Informieren ja – aber ohne das Kind zu identifizieren und es dem medialen Rampenlicht auszusetzen.“
Sicherheit auch im Internet
Neben den Vorschriften, an die sich die Medien halten müssen, wurde im Rahmen des Kurses auch das Thema Online-Sicherheit angesprochen: Raffaele Federici, Vizequästor und Leiter des Zentrums für Cybersicherheit Trentino-Südtirol, berichtete, dass „die Tätigkeit der Polizei für Cybersicherheit nicht nur auf Ermittlungsarbeit basiert, sondern auch auf der Prävention und Bekämpfung von Straftaten im Internet zum Nachteil von Minderjährigen – mit besonderem Augenmerk auf Cybermobbing und andere Formen digitaler Gewalt“. Deshalb seien sowohl digitale Bildung als auch die Förderung eines bewussten und sicheren Umgangs mit dem Internet und sozialen Medien von großer Bedeutung. * unabhängiges Aufsichts- und Kontrollgremium zum Schutz der Mediennutzer und der Medienbetreiber auf lokaler Ebene, angesiedelt beim Südtiroler Landtag