Die ganze Opposition ist sich einig – und doch wird der Antrag abgelehnt

von Redaktion Redazione

Beschlussanträge gehören zum politischen Alltag im Südtiroler Landtag. Dennoch kommt es immer wieder zu Sonderfällen. Ein aktuelles Beispiel: ein Antrag, den (fast) die gesamte Opposition unterzeichnet hatte und der am Ende mit einem Patt von 17 zu 17 Stimmen abgelehnt wurde.

Im Südtiroler Landtag können die Abgeordneten sogenannte Beschlussanträge einbringen. Laut Artikel 112 der Geschäftsordnung des Landtages sind das Vorschläge, mit denen der Landtag zu einer bestimmten Angelegenheit einen Beschluss fassen soll. Mit einem solchen Antrag fordern Abgeordnete also, dass sich der Landtag offiziell zu einem Thema positioniert und/oder die Landesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert. Beschlussanträge sind ein wichtiges Instrument für die Opposition, doch auch Abgeordnete der Mehrheit bringen solche ein, um ihre Regierungskolleginnen und -kollegen mit für sie wichtigen Aufgaben zu betrauen.

Der Werdegang eines Beschlussantrags

Normalerweise wird ein Beschlussantrag von den Mitgliedern einer einzelnen Fraktion gemeinsam vorgelegt und unterschrieben. Bei Anträgen von 1-Personen-Fraktionen – davon gibt es im Landtag derzeit neun – gibt es deshalb meist nur eine Unterzeichnerin bzw. einen Unterzeichner.

Es gibt aber auch Themen, die fraktionsübergreifend für wichtig erachtet werden, sodass es ebenso vorkommt, dass sich mehrere Fraktionen zusammentun und einen Antrag gemeinsam vorlegen. Dass jedoch (fast) die gesamte Opposition einen Antrag gemeinsam unterzeichnet, kommt eher selten vor.

Genau das ist jedoch in der Sitzungsfolge des Landtages im März 2026 beim Beschlussantrag mit dem Titel Notfallplan Pflegeeinstufung – Pflege beginnt mit dem Bedarf, nicht erst mit Auszahlung einer Leistung passiert. Der Antrag wurde vom Team K ausgearbeitet und erstunterzeichnet, dann haben weitere Oppositionsfraktionen bzw. -abgeordnete mitunterzeichnet, um die Wichtigkeit des Themas und den entsprechenden Handlungsbedarf zu unterstreichen. Und so zählte der Antrag schließlich 16 Unterschriften: vier von den Abgeordneten des Team K, vier der Süd-Tiroler Freiheit, drei der Grünen sowie jeweils eine von JWA Wirth Anderlan, PD – Demokratischer Partei, Für Südtirol mit Widmann, Vita und Freier Fraktion. Als einzige Nichtregierungsfraktion hatte „Wir Bürger“ den Vorschlag nicht mitunterzeichnet.

Eine Abstimmung mit Patt-Ergebnis

Doch bei der Abstimmung stimmte schließlich auch letztere für den Beschlussantrag. Die Mehrheit im Landtag – die Koalitionsfraktionen – stimmte geschlossen dagegen. Weil von den insgesamt 18 Abgeordneten der Mehrheit an diesem Sitzungstag eine fehlte, stand es deshalb am Ende 17 Stimmen dafür und 17 dagegen – ein sogenanntes Patt.

Was passiert in so einem Fall? Muss die Landesregierung das im Antrag Geforderte umsetzen? Die Antwort steht in Artikel 82 der Geschäftsordnung, in dem festgelegt ist, wann ein Beschluss gültig ist: Grundsätzlich gilt ein Antrag nur dann als angenommen, wenn mehr Abgeordnete dafür als dagegen stimmen. Es braucht demnach eine Mehrheit der Ja-Stimmen.

Wenn beide Seiten gleich viele Stimmen haben, gibt es keine Mehrheit. In diesem Fall gilt der Antrag laut Geschäftsordnung als abgelehnt. Genau das passierte auch bei diesem Beschlussantrag. Sinn der Regelung ist, dass eine Mehrheit der Abgeordneten vom Inhalt eines Beschlusses überzeugt sein sollte, und wenn es eine Stimmengleichheit gibt, ist eine Mehrheit nicht gegeben.

Das Beispiel zeigt: Im Landtag kann jede einzelne Stimme entscheidend sein. Schon die Abwesenheit einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten kann darüber bestimmen, ob ein Antrag angenommen wird – oder nicht.