05.08.2020
Autonomia

Die Grundlage für unsere Autonomie bildet das Autonomiestatut, das aus 115 Artikeln besteht und vorsieht, dass Südtirol sehr viele Bereiche des alltäglichen, öffentlichen Lebens selbst regeln und verwalten kann. Dadurch kann besser auf die Bedürfnisse der Südtiroler Bürger und Bürgerinnen eingegangen werden. Die damit verbundenen Rechte kommen gleichermaßen allen in Südtirol lebenden Sprach- und Volksgruppen zugute.

Zweisprachigkeit

Dank der Autonomie ist der Gebrauch der deutschen und der italienischen Sprache im gleichen Maße gesichert und beide Sprachen sind gleichgestellt. Laut Autonomiestatut, Abschnitt 5, ist die Zwei- oder auch Dreisprachigkeit (Deutsch, Italienisch und Ladinisch) in den verschiedensten Bereichen der öffentlichen Verwaltung Pflicht. So müssen beispielsweise die Angestellten in öffentlichen Ämtern einen Zwei- oder auch Dreisprachigkeitsnachweis besitzen. Den Nachweis der Dreisprachigkeit müssen Angehörige der ladinischen Sprachgruppe erbringen, wenn sie in öffentlichen Ämtern arbeiten wollen. Das Thema der Zwei- bzw. Dreisprachigkeit ist auch immer wieder ein Thema, das im Landtag diskutiert wird.

Proporz

Das Autonomiestatut räumt den Menschen der drei Sprachgruppen unseres Landes das Recht ein, in gewissen Bereichen entsprechend dem Verhältnis ihrer zahlenmäßigen Stärke berücksichtigt zu werden. Durch den Proporz wird also gesichert, dass Bürger und Bürgerinnen der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppen entsprechend der Stärke ihrer Sprachgruppe zum Zuge kommen, beispielsweise bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst, bei der Zusammensetzung der Organe der örtlichen öffentlichen Körperschaften und bei der Verteilung von Haushaltsmitteln des Landes zu sozialen und kulturellen Zwecken sowie Zwecken der Fürsorge.

Die Finanzen

Die Autonomie ist nur durch eine finanzielle Absicherung umsetzbar. Damit sich unser Land selbst verwalten kann, müssen entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Daher bleiben 90% der Steuereinnahmen im Land und werden nicht an den Staat abgegeben. Trotzdem verfügt Südtirol nicht über eine volle Finanzautonomie. Zwar kann das Land auch über die Verwendung und den Einsatz der finanziellen Mittel bestimmen, aber die Einnahmen (Steuern) werden großteils vom Staat festgelegt.

Selbstverwaltung

Dank der Autonomie ist die Verwaltung Südtirols in der Hand der Südtiroler Bevölkerung und der von ihnen demokratisch gewählten Vertreter und Vertreterinnen. Diese Selbstverwaltung erbringt der Bevölkerung in den verschiedensten Lebensbereichen in politischer, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht große Vorteile. Es gibt Bereiche, in denen Südtirol ganz unabhängig vom Staat Entscheidungen treffen bzw. Gesetze erlassen kann. Diese werden als Bereiche mit primärer Zuständigkeit bezeichnet. Dazu gehören u. a. die Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals, die Ortsnamengebung, örtliche Sitten und Bräuche sowie kulturelle Einrichtungen, Landschaftsschutz und Handwerk. Daneben gibt es Bereiche mit sekundärer Zuständigkeit, wie etwa Ortspolizei in Stadt und Land, Handel oder auch Unterricht an Grund- und Sekundarschulen, in denen das Land nur Details selbst bestimmen darf. Im Bereich der tertiären Zuständigkeiten hingegen ist die Gesetzgebungsbefugnis des Landes auf die Ergänzung der staatlichen Gesetzesbestimmungen beschränkt. Dazu gehören beispielsweise die Bereiche Arbeitsvermittlung und Arbeitszuweisung.

Handbuch zur Autonomie

Das „Südtirol-Handbuch“ enthält umfangreiche Informationen zu unserem Autonomiestatut. Dieses Handbuch samt Autonomiestatut findest du auf der Website des Landtags zum kostenlosen Download. Bei der Landespresseagentur kannst du auch eine gedruckte Version bestellen.

E-Learning Kurs der EURAC Research

Die EURAC Research hat ein eigenes Forschungszentrum zur Südtiroler Autonomie eingerichtet, das sich „Center for Autonomy Experience“ nennt. Es erforscht die Entwicklung der Südtiroler Autonomie und will das Bewusstsein für sie und das Wissen über sie in der Bevölkerung stärken. Zu diesem Zweck hat es einen kostenlosen Online-Kurs erarbeitet, der alles Wissenswerte rund um unsere Autonomie zusammenfasst. Klicke hier, um am Kurs teilzunehmen.

Zudem bietet die EURAC Research auch viele interessante Schulangebote zum Thema. Hier erfährst du mehr dazu: www.autonomyexperience.org/lernen-forschen/.