Beim Südtiroler Landtag sind unabhängige Ombudsstellen angesiedelt, die Bürgerinnen und Bürger beraten und unterstützen, die ihre Rechte als verletzt ansehen: Es handelt sich um die Volksanwaltschaft – mit der Antidiskriminierungsstelle –, die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Gleichstellungsrätin – mit dem Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Anti-Mobbing-Dienst – sowie der Landesbeirat für das Kommunikationswesen. An diese Stellen kann man sich kostenlos wenden, wie auch in diesem Artikel auf nova-bz.org erklärt wird.
Vor Kurzem sind zu diesen Anlaufstellen, die es bereits länger gibt, zwei weitere hinzugekommen: die Ombudsperson für die Rechte von Personen unter Freiheitsentzug sowie die Verantwortliche für den Bereich Seniorinnen und Senioren. Die beiden Dienste sind durch das Landesgesetz „Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen“ (Landesgesetz Nr. 3/2026) geregelt. Die Garantin/der Garant wird seinen Auftrag mit Beginn der nächsten Legislaturperiode aufnehmen und von Verantwortlichen für verschiedene Zuständigkeitsbereiche unterstützt. In der Zwischenzeit wurden nun die Ansprechpartnerinnen für die beiden genannten Bereiche ernannt, die ab 1. September operativ sein werden.
Eine ist die Juristin Alessandra Orlandi, die derzeit für die Volksanwaltschaft tätig ist: Sie wurde als Ombudsperson für die Rechte von Personen unter Freiheitsentzug ernannt. Orlandi ist Mediatorin in Zivil- und Handelsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung als ehrenamtliche Richterin mit Funktionen im Bereich Vollstreckungsverfahren betreffend bewegliche Sachen sowie derzeit im Bereich Vormundschaft. Als Ombudsperson wird sie die Aufgabe haben, Maßnahmen, Aktionen und Meldungen zu fördern sowie die Rechte von Personen zu gewährleisten, die in Strafvollzug- und Jugendstrafanstalten, Gesundheitseinrichtungen, in denen sie einer medizinischen Zwangsbehandlung unterzogen werden, Erstaufnahmeeinrichtungen, Zentren für die vorübergehende Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern sowie an anderen Orten, in denen es zu einem Freiheitsentzug oder zu einer Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt, untergebracht sind. „Wichtig ist mir“, so Orlandi, „die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, dass das Gefängnis eine Welt ist, die aus Menschen besteht, deren Würde respektiert werden muss. Die Förderung von Projekten, die es ihnen ermöglichen, sich bessere Lebensperspektiven aufzubauen, ist auch eine Investition in die Sicherheit der Gemeinschaft. Was andere Situationen der Einschränkung der persönlichen Freiheiten angeht, so geht es darum, für diejenigen einzutreten, die keine Möglichkeit haben, sich selbst Gehör zu verschaffen.“
Neue Verantwortliche für den Bereich Seniorinnen und Senioren ist indes Vera Tronti Harpf, seit 2001 Juristin bei der Volksanwaltschaft. Tronti Harpf hat eine postuniversitäre Ausbildung in Privat-, Verwaltungs- und Strafrecht, war Verwaltungsinspektorin bei der Südtiroler Landesverwaltung und ist befähigte Mediatorin in Zivil- und Handelsrecht. In ihrer neuen Position ist es Tronti Harpfs Aufgabe, die Rechte von Menschen über 65 zu schützen und zu fördern, Maßnahmen für ein aktives Altern voranzutreiben, Aufklärungsarbeit zu leisten und diesbezüglich Beratung anzubieten, bei Konflikten zwischen älteren Menschen und ihren Angehörigen oder den öffentlichen Verwaltungen zu vermitteln, die Würde der Person zu wahren und Situationen zu melden, die ein gerichtliches Eingreifen oder jenes der Sozialdienste erfordern. „Es ist mir ein Anliegen, aufzuzeigen, dass ältere Menschen eine wichtige Ressource für unsere Gesellschaft darstellen“, unterstreicht Tronti Harpf. „Wenn aber Seniorinnen und Senioren Pflege und Unterstützung benötigen, dann sollten sie diese erhalten können, und zwar immer im Einklang mit Respekt und Würde, die unantastbar bleiben müssen.“ Das Gesetz über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen sieht auch die Ernennung einer/s Verantwortlichen für den Bereich sexualisierte Gewalt vor. Da sämtlich eingereichten Bewerbungen zurückgezogen wurden, war eine Ernennung vorerst nicht möglich.