Politikerinnen und Politiker scheinen zu (fast) jedem Thema eine Meinung zu haben und teilen diese auch gerne anderen mit. Politik bedeutet aber nicht nur mitteilen, diskutieren und abstimmen. Politik bedeutet auch: Fragen stellen, Informationen sammeln und unterschiedliche Perspektiven kennenlernen. Genau dafür gibt es im Südtiroler Landtag unter anderem Anhörungen.
Was bedeutet Anhörung?
Der Landtag selbst beschreibt Anhörungen als Möglichkeit, Sachverständige sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen anzuhören. Wenn mehrere Personen angehört werden und die Veranstaltung einen gewissen öffentlichen Charakter hat, wird dafür auch der englische Begriff „Hearing“ verwendet.
Die Idee dahinter ist ganz einfach: Wenn die Abgeordneten eines Ausschusses über ein bestimmtes Thema beraten, können sie Personen einladen, die dazu etwas Wesentliches beitragen können. Das können etwa Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Fachleute aus der Praxis, Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Verbänden oder Gewerkschaften sein. Auch ein Lokalaugenschein – ein Besuch direkt vor Ort – kann Teil einer solchen Auseinandersetzung sein.
Welche Arten von Anhörungen gibt es im Landtag?
Erst dieser Tage wurden im IV. Gesetzgebungsausschuss des Landtages drei Anträge auf Durchführung von Anhörungen behandelt: einer auf Anhörung der Führungskräfte des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter Einbindung von Fachleuten und Stakeholdern zur Situation in der Sanität (ein Vorschlag des Team K), einer auf Anhörung und Vorstellung des Abschlussberichts zum Projekt „Sexualisierte Gewalt“ (ein Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer) und einer auf Anhörungzum Thema „sexuelle und emotionale Bildung“ (ein Vorschlag der Grünen Fraktion). Alle drei Anhörungen sollen auch durchgeführt werden, die beiden letztgenannten gemeinsam mit dem I. Gesetzgebungsausschuss, da es sich um Themen handelt, die beide Gremien betreffen.
Es gibt insgesamt vier Gesetzgebungsausschüsse, die für unterschiedliche Themenbereiche zuständig sind. Ihre Aufgabe ist es, die eingegangenen Gesetzentwürfe fachlich zu überprüfen, bevor sie vom gesamten Landtag behandelt werden.
Aber nicht nur die Gesetzgebungsausschüsse, auch die Untersuchungsausschüsse führen Anhörungen durch. U-Ausschüsse sind Ausschüsse, die sich bestimmten Sachverhalten widmen. Der Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Jahre 2020–2023 und Feststellung der Verantwortlichkeiten beispielsweise hört seit einigen Monaten zahlreiche Menschen aus verschiedensten Tätigkeitsbereichen an – von Gesundheits- und Sozialwesen über Politik und Sicherheitskräfte bis hin zu Gesellschaft, Medien und Wirtschaft.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel nicht öffentlich, das bedeutet, dass nur die Ausschussmitglieder daran teilnehmen dürfen. Wenn es aber als sinnvoll gesehen wird, dass auch andere Personen bei einer Anhörung dabeisein und zuhören können, kann das Ausschuss entscheiden.
Während die oben angeführten Anhörungen von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich beschlossen werden, gibt es auch solche, die gesetzlich oder durch die Geschäftsordnung des Landtages vorgesehen sind. Eine solche fand beispielsweise in der September-Sitzungsfolge 2026 statt, als die Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle ihren Jahresbericht 2025 präsentierte und den Abgeordneten Rede und Antwort stand.
Warum sind Anhörungen notwendig?
Die Abgeordneten hören bei Anhörungen nicht einfach nur andere Meinungen und Blickwinkel. Sie können gezielt nachfragen, Erfahrungen aus der Praxis kennenlernen und zusätzliche Informationen erhalten. Das kann wiederum in die weitere Beratung eines Gesetzentwurfs oder bei der Ausarbeitung anderer Maßnahmen einfließen.
Demokratie besteht also nicht nur darin, dass gewählte Abgeordnete Entscheidungen treffen. Sie müssen Entscheidungen auch auf Grundlage möglichst guter Informationen treffen können. Anhörungen schaffen dafür einen zusätzlichen Kanal: Wissen und Erfahrungen aus der Gesellschaft gelangen direkt in die parlamentarische Arbeit.