80 Jahre Pariser Vertrag: Das Fundament der Südtiroler Autonomie

von Redaktion Redazione

Am 5. September 2026 jährt sich die Unterzeichnung des Pariser Vertrages, auch bekannt als Gruber-Degasperi-Abkommen, zum 80. Mal. Dieses Dokument hat bis heute großen Einfluss auf das Leben in Südtirol, da es die Grundlage der Südtiroler Autonomie und deren internationale Verankerung bildet – und damit vieler Rechte und Zuständigkeiten, die die Autonome Provinz Bozen – Südtirol heute hat.

Ein Teil des internationalen Friedensvertrages

Unterzeichnet wurde das Abkommen 1946 am Rande der Pariser Friedenskonferenz nach dem 2. Weltkrieg. Namensgeber waren der österreichische Außenminister Karl Gruber und der italienische Ministerpräsident Alcide Degasperi*. Das Abkommen zwischen Italien und Österreich wurde als Bestandteil in den Friedensvertrag der Alliierten mit Italien aufgenommen.

Südtirol war schon nach dem Ende des 1. Weltkrieges ein Teil Italiens geworden. Mit dem Pariser Vertrag wurden den deutsch- und ladinischsprachigen Südtirolern dann besondere Maßnahmen zur Erhaltung des Volkscharakters sowie der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung zugesichert. Gleichzeitig blieb Südtirol bei Italien.

Der Pariser Vertrag war jedoch nicht das Ende, sondern der Beginn eines langen Weges. Auf seiner Grundlage wurde 1948 das erste Autonomiestatut erlassen. Viele Südtirolerinnen und Südtiroler waren damit allerdings unzufrieden, weil wichtige Befugnisse bei der Region Trentino-Südtirol lagen und Südtirol selbst nur begrenzte Entscheidungsmöglichkeiten hatte. Erst das zweite Autonomiestatut von 1972 brachte deutlich mehr Zuständigkeiten für das Land Südtirol. Weil es durch rechtliche und politische Entwicklungen Änderungen auf gesamtstaatlicher Ebene gegeben hat, gab es 2026 wieder eine sogenannte Autonomiereform. Diese soll dafür sorgen, dass Südtirol mehr Zuständigkeiten bekommt.

Internationales Erfolgsmodell

Heute gilt die Südtiroler Autonomie international als Erfolgsmodell, das allen drei Volksgruppen im Land – Deutschen, Ladinern und Italienern – zugutekommt. Sie ermöglicht es, viele Angelegenheiten vor Ort zu regeln, anstatt auf Entscheidungen aus Rom zu warten. Südtirol verfügt über weitreichende Kompetenzen. Etwa in den Bereichen Berufsausbildung, Kultur, Raumordnung, Landschaftsschutz, Handwerk oder öffentlicher Nahverkehr. Dadurch können politische Entscheidungen stärker an die Bedürfnisse der Menschen im Land angepasst werden. Gleichzeitig schützt die Autonomie die sprachliche Vielfalt und das Zusammenleben der drei Sprachgruppe.

Eine zentrale Rolle spielt dabei der Südtiroler Landtag. Er ist das gewählte Parlament des Landes und beschließt die Landesgesetze, die die zuvor genannten Zuständigkeitsbereiche regeln. Die Gesetzgebungsbefugnisse des Landtages gehen letztlich auf jene Autonomie zurück, die ihren Ursprung im Pariser Vertrag hat. Ohne dieses internationale Abkommen gäbe es die heutige Form der Selbstverwaltung nicht.

Es heißt oft, dass der heutige wirtschaftliche Wohlstand Südtirols auf die Autonomie fußt. Inzwischen ist es auch so, dass die Autonome Provinz Bozen einen Großteil der vor Ort erwirtschafteten Steuererträge selbst verwalten kann – lediglich ein Teil davon fließt in die Staatskassen, damit dieser ausschließlich ihm zustehende Aufgaben, wie Einwanderung, Verteidigung, Polizei oder Justiz finanzieren kann.

Minderheitenschutz und politische Mitbestimmung im Mittelpunkt

80 Jahre nach seiner Unterzeichnung ist der Pariser Vertrag deshalb weit mehr als ein historisches Dokument. Er erinnert daran, wie wichtig Minderheitenschutz, Dialog und politische Mitbestimmung sind. Vor allem aber zeigt er, wie ein internationales Abkommen die Entwicklung eines Landes über Generationen hinweg prägen kann – bis in die Gegenwart und in die Zukunft Südtirols.

* Es findet sich in der Literatur sowohl die Schreibweise Degasperi als auch De Gasperi; die nach Alcide Degasperi benannte Stiftung schreibt, dass bereits der Politiker beide Schreibweisen nutzte – geboren sei er jedoch als Degasperi.