Die Volksanwältin, die Kinder- und Jugendanwältin, die Gleichstellungsrätin und der Landesbeirat für das Kommunikationswesen, die alle beim Landtag angesiedelt sind, bieten kostenlose Beratung an und setzen sich für den Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein.
Die Kinder- und Jugendanwältin
Nach der Trennung der Eltern möchte ein 13-Jähriger nicht mit seiner Mutter von der Stadt, in der er derzeit lebt, in ein kleines Dorf ziehen. Ein Paar darf seine Enkelkinder nicht sehen, weil deren Sohn und Schwiegertochter nicht wollen, dass sie deren Erziehung beeinflussen. Diese beiden Beispiele sind nur zwei der zahlreichen Fälle, mit denen sich Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller und ihr Team im Jahr 2024 beschäftigt haben. Insgesamt haben sie 1.581 Akten bearbeitet und mehr als 10.000 Kontakte gezählt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) wurde im Jahr 2009 zum Schutz der Rechte und Interessen der in Südtirol lebenden Minderjährigen (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) eingerichtet. In den eingangs erwähnten Fällen hat sie beispielsweise den Dialog unter den Betroffenen gefördert, um eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Jede und jeder, auch Minderjährige selbst, können sich an die KIJA wenden, wenn sie oder er der Meinung ist, dass Kinderrechte verletzt wurden.
Die Volksanwältin
Volksanwältin Veronika Meyer und ihr Team beschäftigen sich dagegen mit behaupteten Missständen in der öffentlichen Verwaltung; jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich deswegen an die Volksanwältin wenden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Behörde eine Genehmigung verweigert oder bestimmte Unterlagen nicht aushändigt, obwohl alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt zu sein scheinen. Rund 7.400 Personen haben sich 2024 an die Volksanwaltschaft gewandt, davon fast 6.500 mit Beschwerden. Die Volksanwaltschaft ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen und das Ergebnis den Betroffenen mitzuteilen – unabhängig davon, ob die Beschwerde erfolgreich ist oder nicht. Zur Volksanwaltschaft gehört auch die Antidiskriminierungsstelle, die von Priska Garbin geleitet wird. 260 Personen haben 2024 Kontakt mit derselben aufgenommen, weil sie sich diskriminiert fühlten – aufgrund rassistischer Zuschreibungen, Sprache, Kultur; ethnischer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer Nation oder politischer Ansicht; Religion; Behinderung; Aussehen, Alter; Homo- Bi- und Transphobie.
Die Gleichstellungsrätin
Eine weitere Ombudsperson ist Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer. Sie informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes am Arbeitsplatz diskriminiert werden. Im vergangenen Jahr wandten sich etwa 4.000 Personen an Hofer und ihr Team, diese Kontakte führten zu 723 konkreten Fallbearbeitungen – vor allem in den Bereichen Mobbing, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sexuelle Belästigung und Stalking. Beim Büro der Gleichstellungsrätin angesiedelt sind auch der Anti-Mobbing-Dienst, der Beratung speziell zu diesem Thema anbietet und Informations- und Sensibilisierungsarbeit leistet, sowie der Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der die Umsetzung der entsprechenden UN-Konvention fördert und überwacht.
Der Landesbeirat für das Kommunikationswesen
Der Landesbeirat für das Kommunikationswesen unter dem Vorsitz von Judith Gögele übt eine Reihe von Kontroll- und Garantiefunktionen aus, darunter den Kinder- und Jugendschutz in Rundfunk und Fernsehen sowie den Schutz der Würde der Personen im lokalen Rundfunk oder das Monitoring der lokalen Fernsehsender hinsichtlich des politischen und soziokulturellen Pluralismus in der Berichterstattung. Wichtig ist auch die Tätigkeit als Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen den Telefonanbietern und ihren Kundinnen und Kunden: Im Jahr 2024 bearbeitete der Beirat mehr als 500 Schlichtungsanträge dieser Art, Kund:innen erhielten dadurch Rückzahlungen und Stornierungen im Wert von rund 72.000 Euro. Darüber hinaus führte der Landesbeirat für das Kommunikationswesen Kontrollen der Ansuchen um Medienförderung des Landes durch, befasste sich mit der Par Condicio und der Förderung der Medienkompetenz.
Die Tätigkeitsberichte 2024 der vier Ombudsstellen können auf ihren jeweiligen Internetseiten abgerufen werden. Die Dienstleistungen der Einrichtungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos – ein Telefonanruf oder eine E-Mail genügen, um Kontakt aufzunehmen und den eigenen Fall bearbeiten zu lassen.