Ein Antrag im Wandel

von Redaktion Redazione

Die Diskussion im Plenum des Südtiroler Landtages kann auch dazu führen, dass die ursprüngliche Fassung eines Antrags verändert wird – in der Regel zielt das darauf ab, dass mehr Abgeordnete den Vorschlag unterstützen. So war es kürzlich bei einem Antrag der Süd-Tiroler Freiheit.

Wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter dem Südtiroler Landtag einen Beschlussantrag vorlegt (ein Dokument, das die Landesregierung oder das Landtagspräsidium mit bestimmten Aufgaben beauftragt), ist sie oder er in der Regel offen für Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu diesem Dokument. Dies erfolgt dann, wenn aus der Diskussion im Plenum Verbesserungsvorschläge hervorgehen oder wenn die Landesregierung erklärt, den Vorschlag unter bestimmten Bedingungen anzunehmen. Eine Um- oder Neuformulierung kann auch dazu führen, dass Vertreter anderer Landtagsfraktionen den Antrag mitunterzeichnen und damit unterstützen. So kann ein Beschlussantrag, der beim Generalsekretariat mit den Unterschriften nur einer Fraktion oder einer/eines Abgeordneten eingereicht wird (das zählt zum Prozedere, das notwendig ist, um ihn auf die Tagesordnung des Landesparlaments zu setzen), nach seiner Behandlung von deutlich mehr Unterzeichnenden und/oder Fraktionen unterstützt werden. Ebenso kann sich auch der Inhalt eines Antrags wandeln. Das ist dann das Ergebnis der parlamentarischen Debatte – ob dies ein Erfolg oder ein Scheitern ist, liegt wohl im Auge des Betrachtenden.

Unterstützung für Frauen nach einer Fehlgeburt

Einen solchen Wandlungsprozess hat es in der ersten November-Sitzungsfolge des Südtiroler Landtages beim Beschlussantrag Mutterschutz nach Fehl- bzw. Totgeburten gegeben, der vom Abgeordneten Sven Knoll und seinen Fraktionskolleginnen und -kollegen der Süd-Tiroler Freiheit eingebracht worden war. Gefordert wurde damit, dass sich die Landesregierung auf staatlicher Ebene dafür einsetzen soll, dass Frauen in Südtirol nach einer Tot- oder Fehlgeburt denselben arbeitsrechtlichen Schutz und dieselben Ansprüche auf Mutterschutz erhalten, wie sie für Geburten lebender Kinder vorgesehen sind. Zudem sollten die Sozial- und Gesundheitsbehörden sowie die Arbeitnehmervertretungen gemeinsam Vorschläge erarbeiten, wie ein entsprechender Mutterschutz auch auf Landesebene rechtlich und praktisch umgesetzt werden kann, sowie Maßnahmen geprüft werden, damit betroffene Frauen und Familien in solchen Ausnahmesituationen unbürokratische psychologische und finanzielle Unterstützung erhalten.

Zu Beginn der Debatte im Plenum teilte der Erstunterzeichner Knoll mit, dass alle anwesenden Landtagsabgeordneten seinen Antrag mitunterzeichnen würden. Im Zuge der Diskussion wurde er außerdem davon überzeugt, den Beschluss- in einen Begehrensantrag umzuwandeln. Konkret bedeutet dies, von einer Aufforderung an die Landesregierung tätig zu werden, in eine Aufforderung an die gesamtstaatliche Regierung und das Parlament in Rom, sich für die Umsetzung der genannten Ziele zur Unterstützung von Frauen, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, einzusetzen. Dies liegt daran, dass die arbeitsrechtlichen Zuständigkeiten beim Staat liegen.

Bewegende Diskussion

Der Vorschlag, den Beschluss- zu einem Begehrensantrag umzuwandeln, war von Waltraud Deeg (SVP) gekommen. Die Abgeordnete forderte zudem dazu auf, darüber nachzudenken, wie Frauen Zeit gegeben werden kann, sich zu erholen und ihre Trauer zu verarbeiten.

Franz Ploner (Team K) erinnerte an die Formen des Schutzes für Frauen, die in Österreich und Deutschland bereits vorgesehen sind.

Myriam Atz (Süd-Tiroler Freiheit), unterstrich, dass eine Fehlgeburt auch in einer sehr frühen Phase der Schwangerschaft ein erheblicher Verlust für eine Frau sein könne und dass ein solcher Verlust auch verarbeitet werden müsse – von den Müttern, aber auch von den Vätern und der Familie. 

Brigitte Foppa (Grüne) hob den gesellschaftlichen Aspekt einer Früh- oder Totgeburt hervor – und die Schwierigkeiten, das Ende einer Schwangerschaft mitzuteilen bzw. anzusprechen.

Maria Elisabeth Rieder (Team K) sprach von einem Tabuthema und ergänzte, dass es für betroffene Frauen einen Unterschied mache, ob sie Mutterschutz bekommen oder eine Krankschreibung.

Die Wichtigkeit, das Thema aus der Tabuzone, zu holen, betonten auch Philipp Achammer (SVP) und Magdalena Amhof (SVP). Achammer berichtete zudem von persönlichen Erlebnissen, Amhof fügte an, dass sie in 13 Jahren im Landtag noch nie eine so bewegende, gute und sachliche Diskussion erlebt habe.

Die Notwendigkeit, Frauen aufgrund der schweren physischen und psychischen Belastung nach einer Früh- und Totgeburt zu entlasten, wurde von Landesrat Hubert Messner bestätigt, der dabei auch auf seine eigene Erfahrung als Neonatologe verwies. Es bestehe die Gefahr, dass betroffene Frauen an einer Depression erkranken, wenn sie keine Unterstützung erhalten.

Der Begehrensantrag wurde einstimmig angenommen.