Der Südtiroler Landtag besteht aus 35 Abgeordneten, die sich derzeit auf 14 Fraktionen aufteilen. Am Beginn einer Legislaturperiode wird entschieden, welche Landtagsabgeordneten Mitglied in einem der vier sogenannten Gesetzgebungsausschüsse werden; das können alle werden, außer die, die der Landesregierung angehören. Der Landtag entscheidet über die Anzahl der Mitglieder eines Gesetzgebungsausschusses und dessen Tätigkeitsbereich. Die Sprachgruppen sollen in jedem Ausschuss so vertreten sein, wie sie auch im Landtag vertreten sind. Jeder Ausschuss hat eine/n Vorsitzende/n, eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n, eine/n Schriftführer/in und noch weitere Mitglieder.
Was sind die Aufgaben der Gesetzgebungsausschüsse?
Die Gesetzgebungsausschüsse sind Hilfsorgane für den Landtag und haben die Aufgabe, Gesetzesentwürfe aus unterschiedlichen Bereichen fachlich zu prüfen. Somit trifft sich der Ausschuss öfters, wobei diese Sitzungen nicht öffentlich sind – d.h. die Öffentlichkeit und die Medien dürfen nicht teilnehmen. Bei einer Abstimmung hat jedes Fraktionsmitglied nur seine eigene Stimme. Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Gesetzgebungsausschuss wird im Landtagsplenum darüber diskutiert, ob dieses Gesetz genehmigt oder abgelehnt werden sollte.
Die Tätigkeitsbereiche der Gesetzgebungsausschüsse:
- Gesetzgebungsausschuss: institutionelle Angelegenheiten, Unterricht, Kultur, Sport, Entwicklungszusammenarbeit, internationale Beziehungen und Beziehungen des Landes zur Europäischen Union, Kommunikationswesen;
- Gesetzgebungsausschuss: Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Umweltschutz, Raumordnung, öffentliche Gewässer, Energie;
- Gesetzgebungsausschuss: Finanzen und Vermögen, öffentliche Arbeiten, Industrie, Handel, Handwerk, Fremdenverkehr, Wirtschaftsprogrammierung, wissenschaftliche und technologische Forschung, Koordinierung der öffentlichen Finanzen und des Steuersystems;
- Gesetzgebungsausschuss: Arbeit und Berufe, Wohnbau, öffentliche Fürsorge, Gesundheitswesen, Ernährung, ehrenamtliche Tätigkeit, Transportwesen.
Es gibt auch noch weitere Ausschüsse im Südtiroler Landtag (hier der Link zur Übersicht), zum Beispiel das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden, das unter anderem die Tagesordnungen für die Landtagssitzungen erstellt, oder die Untersuchungsausschüsse, die meist von der Opposition beantragt werden, da sie der Kontrolle der Mehrheit bzw. der Landesregierung dienen. Dem Antrag, einen U-Ausschuss einzusetzen, muss mindestens ein Viertel der Landtagsabgeordneten, also mindestens 9, zustimmen. Anschließend setzt die/der Landtagspräsident/in einen Untersuchungsausschuss ein, in den jede Landtagsfraktion ein Mitglied entsenden kann. Vorsitzende/r ist immer ein Mitglied der Opposition und stellvertretende/r Vorsitzende/r ist immer ein Mitglied der Mehrheit. Ein Untersuchungsausschuss kann sich auch öfter und über Jahre treffen und kann verschiedene Unterlagen, Auskünfte und Anhörungen über die Untersuchung anfordern. Bei einer Abstimmung hat jedes Mitglied so viele Stimmen, wie die Fraktion Mitglieder hat. In dieser Legislaturperiode, der XVII., sind bisher 2 Untersuchungsausschüsse beantragt worden: der Signa-Spendenausschuss und der „Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Jahre 2020–2023 und Feststellung der Verantwortlichkeiten“.