Im Einsatz für Bürgerinnen und Bürger: Volksanwältin Meyer referiert vor Studierenden

von Redaktion Redazione

Was macht eigentlich die Volksanwältin? Das erklärte Veronika Meyer den Studierenden bei einem Gastvortrag an der Uni Innsbruck. Die Volksanwältin führte aber auch aus, warum Ombudsstellen allgemein wichtig sind und welche neuen Ideen es gibt, um Bürgerinnen und Bürger gut zu unterstützen.

Seit mehr als 40 Jahren gibt es in Südtirol die Volksanwaltschaft – eine wichtige Einrichtung für die Bürgerinnen und Bürger: An diese Stelle können sich alle wenden, wenn sie Probleme mit der öffentlichen Verwaltung haben.

Darüber sprach Volksanwältin Veronika Meyer kürzlich bei einem Gastvortrag am Institut für Italienisches Recht der Universität Innsbruck. Eingeladen hatte sie Professorin Esther Happacher im Rahmen der Vorlesungsreihe „Aktuelle Rechtsfragen der Südtirol-Autonomie“.

Meyer erklärte den Studierenden, dass die Volksanwaltschaft wie eine Brücke zwischen den Menschen und den Behörden funktioniert. Wenn jemand das Gefühl hat, unfair behandelt zu werden oder eine Verwaltung nicht korrekt arbeitet, kann er oder sie sich an die Volksanwältin wenden.  Die Volksanwältin überprüft, berät und vermittelt bei Konflikten mit dem Ziel, Lösungen zu finden und den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen

Die Volksanwaltschaft ist die älteste Ombudsstelle in Südtirol. Mittlerweile sind weitere Ombudsstellen entstanden, die sich mit spezifischen Themen befassen: die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Gleichstellungsrätin und die bei der Volksanwaltschaft angesiedelte Antidiskriminierungsstelle. Sie haben die Aufgabe, Menschen zu unterstützen, die besonderen Schutz brauchen oder sich benachteiligt fühlen.

Spannend für die jungen Menschen im Hörsaal war auch der Blick in die Zukunft: Der Landtag diskutiert derzeit darüber, wie die verschiedenen Ombudsstellen neu organisiert werden können, um den bestmöglichen Dienst für die Bevölkerung zu garantieren. Dabei muss auch bedacht werden, dass die Einrichtung mehrerer neuer Ombudsstellen zeitnah geplant ist: eines Seniorenbeauftragten, einer Ombudsperson für die Rechte von Personen unter Freiheitsentzug sowie einer Ombudsperson für Opfer sexueller und sexualisierter Gewalt. Gerade letzteres Thema stieß bei den Studierenden auf großes Interesse.

Volksanwältin Meyer betonte außerdem, wie wichtig Netzwerke für ihre Arbeit sind. Die Volksanwaltschaft tauscht sich regelmäßig mit der Landesverwaltung, den Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, dem Sanitätsbetrieb sowie staatlichen Verwaltungen und mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Regionen aus. „Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Bürgeranliegen ist eine gut funktionierende Zusammenarbeit für die Volksanwaltschaft wesentlich“, erklärte sie.